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OLG Rostock, 24.08.2010 - 3 U 73/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
§ 707 ZPO
Zu den Voraussetzungen vorläufigen Vollstreckungsschutzes - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 707 Abs. 1 S. 2
Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stralsund, 05.05.2010 - 7 O 233/03
- OLG Rostock, 24.08.2010 - 3 U 73/10
- OLG Rostock, 09.08.2012 - 3 U 73/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Rostock, 21.03.2006 - 3 U 18/06
Einstweilige Einstellung der Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung gemäß § 707 …
Auszug aus OLG Rostock, 24.08.2010 - 3 U 73/10
Da aber auch bei der Einstellung gegen Sicherheitsleistung das Gläubigerinteresse den gesetzlichen Vorrang genießt, darf dem Einstellungsantrag des Schuldners bei vorinstanzlicher Verurteilung unter Anordnung einer Sicherheitsleistung nur stattgegeben werden, wenn der Schuldner über das allgemeine Vollstreckungsabwehrinteresse hinausgehende schutzwürdige Einstellungsinteressen darlegt und ggf. glaubhaft macht (OLG Rostock, Beschl. v. 21.03.2006, 3 U 18/06, JurBüro 2006, 383;… Zöller/Stöber, a.a.O., § 719 Rn. 3).